BVfK – Tacho – Garantie
Die Laufleistung eines Gebrauchtwagens ist neben dem Alter einer der entscheidenden wertbestimmenden Faktoren. Daher kommt der Richtigkeit dieser Angabe eine besondere Bedeutung zu. Wenn auch die Berichterstattung in den Medien oft den Eindruck vermittelt, Tachomanipulation sei gang und gäbe, so ist dennoch die eindeutige Aussage des BVfK und seiner Mitglieder:
- ‚Wir lehnen Tachomanipulation ab – das ist Betrug!‘
Garantie
Daher gibt es für alle Fahrzeugverkäufe an Privatpersonen bei BVfK-Händlern die im Folgenden näher beschriebene Garantie:
Der BVfK garantiert,
- dass keine betrügerische Manipulation am Tachometer (Wegstreckenzähler) durch den BVfK-Händler vorgenommen oder veranlasst wurde.
- dass der BVfK-Händler keine Kenntnis von einer Manipulation hatte und auch nicht hätte haben können.
Sollte sich das Gegenteil herausstellen, so garantiert der Verband die sofortige Rücknahme des Fahrzeuges durch den Händler oder Wertausgleich auf Grundlage einer DEKRA-Bewertung. Kunden von BVfK-Händlern können somit sicher sein, dass dieser nicht den Tacho manipuliert und darüber hinaus mit kritischem Blick nach Spuren einer Manipulation sucht, bzw. auffällige Abweichungen zwischen zu erwartendem und tatsächlichem Zustand erkennt. Der Verweis auf den Vorbesitzer entlastet also nicht bei offensichtlichen Anzeichen. Sind solche Anzeichen vorhanden, so wird darauf im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen.
Was geschieht im Ernstfall?
Gibt es Hinweise auf eine vorausgegangene Tachomanipulation meldet sich der Käufer bei der BVfK-Schiedsstelle. Diese prüft die Beweise, ermittelt den Sachverhalt und gibt eine Beurteilung ab. Gibt es Unklarheit oder Uneinigkeit z.B. bei der Frage, ob der Händler etwas hätte wissen können, so wird ein Gremium des BVfK darüber befinden. Das Gremium wird ggf. auch Vertreter von DEKRA und ADAC hinzuziehen. Steht dann zweifelsfrei fest, dass der Garantiefall gegeben ist, wird der verkaufende Händler zum Eintritt in das Garantieversprechen des BVfK aufgefordert. Weigert sich der Händler, erfüllt der BVfK die Garantie, schließt den Händler aus dem Verband aus und macht ihn schadensersatzpflichtig.