BVfK – Norm
Die Norm GW 2002 (5) (Verbrauchsgüterkauf)
7 Regeln, damit Verbraucher beim BVfK-Händler mit ‚Sicherheit‘ kaufen.
1. Fahrzeugcheck
Jedes an private Käufer ausgelieferte Fahrzeug wird zuvor ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine entsprechende Checkliste bei.
2. Gewährleistung
Es gilt eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten. Im Auszeichnungspreis enthalten ist bei garantiefähigen Fahrzeugen (s. Garantiebedingungen) darüber hinaus eine kostenlose 6-Monats-Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die gegen geringen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann.
3. Mobilität
Für die ersten 4 Wochen nach Kauf gewähren wir Mobilitätsgarantie: Während Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung kostenlos ein Ersatzfahrzeug.
4. Wartung , Hauptuntersuchung (HU) und AU
Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzen 12 Monate geschehen, erhält Ihr Fahrzeug vor übergabe eine Durchsicht mit ölwechsel. Die letzte HU- Abnahme sowie die AU sind nicht älter als 12 Monate.
5. Service
Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. Durch unsere eigene, bzw. uns angeschlossene Fachwerkstatt können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kostengünstig und kompetent in Anspruch nehmen: Wartung und Inspektion, TüV und AU, Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen u. Fahrzeugpflege.
6. Gutachten
Gegen Zahlung von EUR 70 lassen wir von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten über den Fahrzeugzustand anfertigen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Mängel offenbar, kann der Käufer ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
7. Schiedsstellen
Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an eine neutrale Schiedsstelle des BVfK wenden. Hier finden Sie kompetente Hilfe, wenn Sie sich mal nicht einig sind.